BSFZ

Persönlich. Erfolgsorientiert. Ohne Vorabkosten.

Jährlich bis zu 3,5 Mio. € für Ihre Forschungs­zulage

Ist Ihr Projekt förderfähig? Jetzt erfahren!

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Gilt diese Innovationsförderung auch für Ihr Unternehmen? Finden Sie es sofort heraus – mit unserer kostenlosen Erstprüfung.
Erfahren Sie, wie viel Förderung in Ihrem Projekt steckt – unverbindlich & persönlich.

Seit 2020 können Unternehmen jeder Größe in Deutschland ihre F&E-Aufwendungen steuerlich fördern lassen. Die Zulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend und 3 Jahre im Voraus beantragt werden und wird als Steuerrückerstattung oder -verrechnung ausgezahlt.

Förderchancen für Ihr Unternehmen

Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie in ihrem speziellen Bereich Anspruch auf staatliche Förderungen haben – sei es für Forschung, Innovation, Digitalisierung oder Investitionen.

Quelle: Adobe Stock / vegefox.com – Bild-ID: 68495134
eingebunden auf: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Wir von PMC prüfen für Sie individuell, welche Programme infrage kommen und begleiten Sie bei der Antragstellung – vom Bundesprogramm über Landesförderung bis hin zu EU-Mitteln.

Ein Beispiel ist die Forschungszulage über die BSFZ, bei der wir zahlreiche Unternehmen erfolgreich unterstützt haben. Doch das ist nur eine von vielen Möglichkeiten

👉 Unser Ziel: Sie sollen keine Förderchance verpassen.
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Unser Ablauf – klar & transparent

Quelle: Bescheinigung Forschungszulage, „Antragsprozess – Grafik mit Pfaden“, verfügbar unter www.bescheinigung-forschungszulage.de, abgerufen am 18.08.2025.

 1️⃣ Antragstellung bei der BSFZ

Wir übernehmen für Sie die gesamte Antragstellung im BSFZ-Portal.
Sie liefern uns:

  • Zugang über Ihr Elster-Zertifikat

  • Ihre Ausgabenübersicht in unserer leicht verständlichen Excel-Vorlage

Gemeinsam erfassen wir alle relevanten Lohnkosten (z. B. Geschäftsführer, Entwickler, Vertrieb, Assistenz) und prüfen externe Aufträge auf Förderfähigkeit.

2️⃣ Festsetzung durch das Finanzamt

Nach der positiven BSFZ-Bescheinigung setzt das Finanzamt die Förderung fest.
Die Auszahlung erfolgt mit Ihrer nächsten Steuerveranlagung – oft noch im selben Jahr.

Quelle: Bescheinigung Forschungszulage, „Das 2-stufige Verfahren“, verfügbar unter www.bescheinigung-forschungszulage.de, abgerufen am 18.08.2025.

Mehr als nur BSFZ – Ihre Förderchancen erweitern

Wir prüfen nicht nur Ihre Möglichkeiten für die Forschungszulage, sondern auch für viele weitere nationale und europäische Programme:

Bundesförderprogramme (über easy-Online)

  • BMWK, BMBF: ZIM, go-digital, KMU-innovativ

KfW-Förderung

  • Zuschüsse & Kredite wie der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Landesförderungen

  • NRW.Bank, L-Bank, IBB, IB.SH, NBank und weitere

EU-Förderprogramme

  • Horizon Europe, EIC Accelerator, INTERREG

Spezialisierte Projektträger

  • PtJ, DLR Projektträger, VDI/VDE, AiF Projekt GmbH

Mit PMC verpassen Sie keine Förderchance – wir finden das passende Programm für Ihr Projekt.

Unser Vergütungsmodell – fair & rein erfolgsbasiert

💡 PMC-Modell

  • Keine marktübliche Vorabzahlung von 3.000 – 10.000 € – ihr zahlt erst, wenn die Förderung festgesetzt ist

  • Wir tragen das komplette Risiko

  • Erfolgsprovision: 25 % der vom Finanzamt festgesetzten Fördersumme

  • Sehr hohe Erfolgsquote dank wissenschaftlich fundierter, prüfungssicherer Aufbereitung

Warum PMC?

Andere Anbieter stellen schon nach der ersten BSFZ-Bescheinigung eine Rechnung – wir erst, wenn das Finanzamt die tatsächliche Höhe eurer Förderung bestätigt. Seit 2021 haben über 150 Unternehmen mit uns erfolgreich Fördergelder erhalten – ohne finanzielles Risiko vorab.

Mein Versprechen: Wir machen euren Fördermittelprozess einfach, transparent und stressfrei – und begleiten euch persönlich bis zur Auszahlung.

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