Fördermittel einfach gemacht – mit PMC an Ihrer Seite

Persönlich. Erfolgsorientiert. Ohne Vorabkosten.

Jährlich bis zu 3,5 Mio. € für Ihre Forschungs­zulage

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Gilt diese Innovationsförderung auch für Ihr Unternehmen? Finden Sie es sofort heraus – mit unserer kostenlosen Erstprüfung.
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Seit 2020 können Unternehmen jeder Größe in Deutschland ihre F&E-Aufwendungen steuerlich fördern lassen. Die Zulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend und 3 Jahre im Voraus beantragt werden und wird als Steuerrückerstattung oder -verrechnung ausgezahlt.

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm zur Unterstützung von Forschung & Entwicklung in Unternehmen jeder Größe. Jährlich können Sie sich bis zu 3,5 Mio. € (ab 2026 sogar 4,2 Mio. €) als steuerliche Vergünstigung sichern – unabhängig davon, ob Sie Steuern zahlen oder nicht.

Besonders attraktiv:

  • Rückwirkend bis zu 4 Jahre und 3 Jahre im Voraus beantragbar

  • Sofort starten: Projekte können ohne Wartezeit begonnen werden

  • Steuerrückzahlung oder -verrechnung Ihrer Entwicklungskosten

Damit stärkt die Forschungszulage nicht nur Ihre Innovationskraft, sondern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Neu seit März 2024: Die Forschungszulage wurde durch das Wachstumschancengesetz deutlich verbessert.
👉 Höhere Förderbasis (bis 10 Mio. €), bessere Quoten für KMU (35 %) und mehr förderfähige Kosten.
Jetzt profitieren und Entwicklungskosten deutlich senken!

Förderchancen für Ihr Unternehmen

Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie in ihrem speziellen Bereich Anspruch auf staatliche Förderungen haben – sei es für Forschung, Innovation, Digitalisierung oder Investitionen.

Quelle: Adobe Stock / vegefox.com – Bild-ID: 68495134
eingebunden auf: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Wir von PMC prüfen für Sie individuell, welche Programme infrage kommen und begleiten Sie bei der Antragstellung – vom Bundesprogramm über Landesförderung bis hin zu EU-Mitteln.

Ein Beispiel ist die Forschungszulage über die BSFZ, bei der wir zahlreiche Unternehmen erfolgreich unterstützt haben. Doch das ist nur eine von vielen Möglichkeiten

👉 Unser Ziel: Sie sollen keine Förderchance verpassen.
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Wer kann die Forschungszulage beantragen?

Start ups

Mittelstand (KMU)

Großunternehmen

Die Forschungszulage ist besonders attraktiv für junge Unternehmen und Start-ups:

  • Rückwirkend beantragbar – auch ohne laufende Umsätze

  • Keine Nachteile bei fehlendem Gewinn

  • Übersteigt die Zulage die festgesetzte Steuer, wird der Restbetrag steuerfrei ausgezahlt

👉 So profitieren auch Unternehmen in der Gründungsphase direkt von einer finanziellen Entlastung.

Bei vielen Förderprogrammen darf erst nach Bewilligung gestartet werden. Die Forschungszulage ist flexibler: Sie kann vor, während oder sogar nach Projektende beantragt werden – und ermöglicht so einen schnelleren Start.

Die Forschungszulage gilt für alle Unternehmen – auch für Großunternehmen. Pro Wirtschaftsjahr sind bis zu 10 Mio. € (ab 2026: 12 Mio. €) förderfähig. Für verbundene Unternehmen gilt der Höchstbetrag gemeinsam.

Einzelunternehmer

Unternehmen in Schwierigkeiten

Auch Einzelunternehmer können die Forschungszulage nutzen:

Statt Gehalt gilt eine Pauschale von bis zu 24,50 € pro Arbeitsstunde als förderfähig.

Ob ein Unternehmen „in Schwierigkeiten“ ist, hängt vom Eigenkapital ab – nicht nur von einer Insolvenz. In diesen Jahren besteht kein Anspruch auf Forschungszulage.

Wir prüfen gerne, ob Sie betroffen sind.

Förderfähige Kosten: So profitieren Unternehmen von der Forschungszulage

Förderfähige Kosten

Die Forschungszulage deckt vor allem Personalkosten (inkl. Sonderzahlungen, Boni und Arbeitgeberanteile) sowie Auftragsforschung ab. Einzelunternehmende können pauschal 70 €/Stunde ansetzen. Zusätzlich sind seit März 2024 auch Investitionen in abschreibbare Wirtschaftsgüter förderfähig. Ab 2026 kommt der „Investitionsbooster“ hinzu: Pauschal 20 % für Gemein- und Betriebskosten.
Die Förderung beträgt 25 %, für KMU sogar 35 %.

Höhe der Förderung

Seit März 2024 können Unternehmen bis zu 2,5 Mio. Euro pro Jahr über die Forschungszulage erhalten – KMU sogar bis zu 3,5 Mio. Euro. Ab 2026 steigt der Betrag auf 3 Mio. Euro bzw. 4,2 Mio. Euro für KMU. Bei Kooperationsprojekten gilt die Bemessungsgrundlage je Partner.
Wichtig: Die De-minimis-Grenze von 300.000 € in 3 Jahren muss beachtet werden, da auch andere Förderungen hier angerechnet werden.

Interne Kosten

Externe Kosten

  • Basis: Arbeitslöhne, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.

  • Zusätzlich: Arbeitgeberausgaben für die Zukunftssicherung nach §3 Nr. 62 EStG (z. B. Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).

  • Besonderheit bei der Forschungszulage:

    • Nicht nur fixe Gehälter sind förderfähig, sondern auch Prämienzahlungen (z. B. erfolgsabhängige Boni).

    • Das unterscheidet sich von vielen anderen Förderprogrammen, die ausschließlich Fixgehälter berücksichtigen.

👉 Kurz: Interne Kosten = Löhne + Sozialabgaben des Arbeitgebers + Prämienzahlungen.

  • Förderfähig: Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die an externe Partner vergeben werden.

  • Bedingung: Auftragnehmer muss seinen Sitz in der EU oder im EWR haben.

  • Mögliche Auftragnehmer:

    • Forschungseinrichtungen

    • Qualifizierte Unternehmen

  • Wichtig für die Rückerstattung:

    • Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit muss im Auftrag so präzise beschrieben sein, dass die Bescheinigungsstelle sie eindeutig bewerten kann.

👉 Kurz: Externe Kosten = F&E-Aufträge an Partner innerhalb EU/EWR + klare Tätigkeitsbeschreibung.

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Wie beantrage ich die Forschungszulage?

Quelle: Bescheinigung Forschungszulage, „Antragsprozess – Grafik mit Pfaden“, verfügbar unter www.bescheinigung-forschungszulage.de, abgerufen am 18.08.2025.

 1️⃣ Antragstellung bei der BSFZ

Wir übernehmen für Sie die gesamte Antragstellung im BSFZ-Portal.
Sie liefern uns:

  • Zugang über Ihr Elster-Zertifikat

  • Ihre Ausgabenübersicht in unserer leicht verständlichen Excel-Vorlage

Gemeinsam erfassen wir alle relevanten Lohnkosten (z. B. Geschäftsführer, Entwickler, Vertrieb, Assistenz) und prüfen externe Aufträge auf Förderfähigkeit.

2️⃣ Festsetzung durch das Finanzamt

Nach der positiven BSFZ-Bescheinigung setzt das Finanzamt die Förderung fest.
Die Auszahlung erfolgt mit Ihrer nächsten Steuerveranlagung – oft noch im selben Jahr.

Mit PMC verpassen Sie keine Förderchance – wir finden das passende Programm für Ihr Projekt.

Unser Vergütungsmodell – fair & rein erfolgsbasiert

💡 PMC-Modell

Keine marktübliche Vorabzahlung von 3.000 – 10.000 € – ihr zahlt erst, wenn die Förderung festgesetzt ist

Sehr hohe Erfolgsquote dank wissenschaftlich fundierter, prüfungssicherer Aufbereitung

Wir tragen das komplette Risiko

Erfolgsprovision: 25 % der vom Finanzamt festgesetzten Fördersumme

Warum PMC?

Andere Anbieter stellen schon nach der ersten BSFZ-Bescheinigung eine Rechnung – wir erst, wenn das Finanzamt die tatsächliche Höhe eurer Förderung bestätigt. Seit 2021 haben über 150 Unternehmen mit uns erfolgreich Fördergelder erhalten – ohne finanzielles Risiko vorab.

Unser Versprechen: Wir machen Ihren Fördermittelprozess einfach, transparent und stressfrei – und begleiten Sie persönlich bis zur Auszahlung.