Fördermittel einfach gemacht – mit PMC an Ihrer Seite
Persönlich. Erfolgsorientiert. Ohne Vorabkosten.
Jährlich bis zu 3,5 Mio. € für Ihre Forschungszulage
Ist Ihr Projekt förderfähig? Jetzt erfahren!
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Gilt diese Innovationsförderung auch für Ihr Unternehmen? Finden Sie es sofort heraus – mit unserer kostenlosen Erstprüfung.
Erfahren Sie, wie viel Förderung in Ihrem Projekt steckt – unverbindlich & persönlich.
Seit 2020 können Unternehmen jeder Größe in Deutschland ihre F&E-Aufwendungen steuerlich fördern lassen. Die Zulage kann bis zu 4 Jahre rückwirkend und 3 Jahre im Voraus beantragt werden und wird als Steuerrückerstattung oder -verrechnung ausgezahlt.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm zur Unterstützung von Forschung & Entwicklung in Unternehmen jeder Größe. Jährlich können Sie sich bis zu 3,5 Mio. € (ab 2026 sogar 4,2 Mio. €) als steuerliche Vergünstigung sichern – unabhängig davon, ob Sie Steuern zahlen oder nicht.
Besonders attraktiv:
Rückwirkend bis zu 4 Jahre und 3 Jahre im Voraus beantragbar
Sofort starten: Projekte können ohne Wartezeit begonnen werden
Steuerrückzahlung oder -verrechnung Ihrer Entwicklungskosten
Damit stärkt die Forschungszulage nicht nur Ihre Innovationskraft, sondern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Neu seit März 2024: Die Forschungszulage wurde durch das Wachstumschancengesetz deutlich verbessert.
👉 Höhere Förderbasis (bis 10 Mio. €), bessere Quoten für KMU (35 %) und mehr förderfähige Kosten.
Jetzt profitieren und Entwicklungskosten deutlich senken!
Förderchancen für Ihr Unternehmen
Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie in ihrem speziellen Bereich Anspruch auf staatliche Förderungen haben – sei es für Forschung, Innovation, Digitalisierung oder Investitionen.

Quelle: Adobe Stock / vegefox.com – Bild-ID: 68495134
eingebunden auf: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Wir von PMC prüfen für Sie individuell, welche Programme infrage kommen und begleiten Sie bei der Antragstellung – vom Bundesprogramm über Landesförderung bis hin zu EU-Mitteln.
Ein Beispiel ist die Forschungszulage über die BSFZ, bei der wir zahlreiche Unternehmen erfolgreich unterstützt haben. Doch das ist nur eine von vielen Möglichkeiten
👉 Unser Ziel: Sie sollen keine Förderchance verpassen.
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Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Start ups
Mittelstand (KMU)
Großunternehmen
Die Forschungszulage ist besonders attraktiv für junge Unternehmen und Start-ups:
Rückwirkend beantragbar – auch ohne laufende Umsätze
Keine Nachteile bei fehlendem Gewinn
Übersteigt die Zulage die festgesetzte Steuer, wird der Restbetrag steuerfrei ausgezahlt
👉 So profitieren auch Unternehmen in der Gründungsphase direkt von einer finanziellen Entlastung.
Bei vielen Förderprogrammen darf erst nach Bewilligung gestartet werden. Die Forschungszulage ist flexibler: Sie kann vor, während oder sogar nach Projektende beantragt werden – und ermöglicht so einen schnelleren Start.
Die Forschungszulage gilt für alle Unternehmen – auch für Großunternehmen. Pro Wirtschaftsjahr sind bis zu 10 Mio. € (ab 2026: 12 Mio. €) förderfähig. Für verbundene Unternehmen gilt der Höchstbetrag gemeinsam.
Einzelunternehmer
Unternehmen in Schwierigkeiten
Auch Einzelunternehmer können die Forschungszulage nutzen:
Statt Gehalt gilt eine Pauschale von bis zu 24,50 € pro Arbeitsstunde als förderfähig.
Ob ein Unternehmen „in Schwierigkeiten“ ist, hängt vom Eigenkapital ab – nicht nur von einer Insolvenz. In diesen Jahren besteht kein Anspruch auf Forschungszulage.
Wir prüfen gerne, ob Sie betroffen sind.
Förderfähige Kosten: So profitieren Unternehmen von der Forschungszulage
Förderfähige Kosten
Die Forschungszulage deckt vor allem Personalkosten (inkl. Sonderzahlungen, Boni und Arbeitgeberanteile) sowie Auftragsforschung ab. Einzelunternehmende können pauschal 70 €/Stunde ansetzen. Zusätzlich sind seit März 2024 auch Investitionen in abschreibbare Wirtschaftsgüter förderfähig. Ab 2026 kommt der „Investitionsbooster“ hinzu: Pauschal 20 % für Gemein- und Betriebskosten.
Die Förderung beträgt 25 %, für KMU sogar 35 %.
Höhe der Förderung
Seit März 2024 können Unternehmen bis zu 2,5 Mio. Euro pro Jahr über die Forschungszulage erhalten – KMU sogar bis zu 3,5 Mio. Euro. Ab 2026 steigt der Betrag auf 3 Mio. Euro bzw. 4,2 Mio. Euro für KMU. Bei Kooperationsprojekten gilt die Bemessungsgrundlage je Partner.
Wichtig: Die De-minimis-Grenze von 300.000 € in 3 Jahren muss beachtet werden, da auch andere Förderungen hier angerechnet werden.
Interne Kosten
Externe Kosten
Basis: Arbeitslöhne, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.
Zusätzlich: Arbeitgeberausgaben für die Zukunftssicherung nach §3 Nr. 62 EStG (z. B. Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Besonderheit bei der Forschungszulage:
Nicht nur fixe Gehälter sind förderfähig, sondern auch Prämienzahlungen (z. B. erfolgsabhängige Boni).
Das unterscheidet sich von vielen anderen Förderprogrammen, die ausschließlich Fixgehälter berücksichtigen.
👉 Kurz: Interne Kosten = Löhne + Sozialabgaben des Arbeitgebers + Prämienzahlungen.
Förderfähig: Forschungs- und Entwicklungsaufträge, die an externe Partner vergeben werden.
Bedingung: Auftragnehmer muss seinen Sitz in der EU oder im EWR haben.
Mögliche Auftragnehmer:
Forschungseinrichtungen
Qualifizierte Unternehmen
Wichtig für die Rückerstattung:
Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit muss im Auftrag so präzise beschrieben sein, dass die Bescheinigungsstelle sie eindeutig bewerten kann.
👉 Kurz: Externe Kosten = F&E-Aufträge an Partner innerhalb EU/EWR + klare Tätigkeitsbeschreibung.
Jetzt Förderung prüfen – kostenlos & unverbindlich
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Wie beantrage ich die Forschungszulage?

Quelle: Bescheinigung Forschungszulage, „Antragsprozess – Grafik mit Pfaden“, verfügbar unter www.bescheinigung-forschungszulage.de, abgerufen am 18.08.2025.
1️⃣ Antragstellung bei der BSFZ
Wir übernehmen für Sie die gesamte Antragstellung im BSFZ-Portal.
Sie liefern uns:
Zugang über Ihr Elster-Zertifikat
Ihre Ausgabenübersicht in unserer leicht verständlichen Excel-Vorlage
Gemeinsam erfassen wir alle relevanten Lohnkosten (z. B. Geschäftsführer, Entwickler, Vertrieb, Assistenz) und prüfen externe Aufträge auf Förderfähigkeit.
2️⃣ Festsetzung durch das Finanzamt
Nach der positiven BSFZ-Bescheinigung setzt das Finanzamt die Förderung fest.
Die Auszahlung erfolgt mit Ihrer nächsten Steuerveranlagung – oft noch im selben Jahr.
Mit PMC verpassen Sie keine Förderchance – wir finden das passende Programm für Ihr Projekt.
Unser Vergütungsmodell – fair & rein erfolgsbasiert
💡 PMC-Modell
Keine marktübliche Vorabzahlung von 3.000 – 10.000 € – ihr zahlt erst, wenn die Förderung festgesetzt ist
Sehr hohe Erfolgsquote dank wissenschaftlich fundierter, prüfungssicherer Aufbereitung
Wir tragen das komplette Risiko
Erfolgsprovision: 25 % der vom Finanzamt festgesetzten Fördersumme
Warum PMC?
Andere Anbieter stellen schon nach der ersten BSFZ-Bescheinigung eine Rechnung – wir erst, wenn das Finanzamt die tatsächliche Höhe eurer Förderung bestätigt. Seit 2021 haben über 150 Unternehmen mit uns erfolgreich Fördergelder erhalten – ohne finanzielles Risiko vorab.
✨ Unser Versprechen: Wir machen Ihren Fördermittelprozess einfach, transparent und stressfrei – und begleiten Sie persönlich bis zur Auszahlung.